AGBs

§ 1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Brickhouse Media (im folgenden „BHM“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch Auftragserteilung anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit im übrigen.

§ 2. Vertragsschluß und Auftragsdurchführung

2.1. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung des Auftrages zustande.

2.2 Wir sind berechtigt, den Auftrag oder Teile des Auftrages an anderen Produktionsstätten als in Wiesbaden auszuführen.

2.3 Durch die Bestellung im Internet bzw. über unseren Webshop übermittelt der Kunde uns ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die gewünschten Produkte. Der Kunde erhält eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung.

2.4 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Annahme der Bestellung schriftlich oder durch E-Mail bestätigt wird.

2.5 Die von uns angebotenen Produkte werden sorgfältig beschrieben und dargestellt.

2.6 Die in unserem Webshop dargestellten Produkte wie etwa CDs oder Verpackungen wie z.B. Digipacs sind nur Beispiele. Die an Kunden gelieferten Artikel können geringfügig abweichen.

2.7 Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich ( Mein Konto) zugreifen.

2.8 Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit löschen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

2.9 Bei Eingang Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu, die Sie lediglich über den Zugang Ihrer Bestellung informieren soll und in der die Einzelheiten Ihrer Bestellung nochmals aufgeführt sind. Diese Empfangsbestätigung beinhaltet nicht die Annahme Ihres Angebots.

2.10 Wir behalten uns für den Fall, dass Produkte nicht lieferbar sind, das Recht vor, die Bestellung nicht anzunehmen. Hierüber werden wir Sie informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen rückerstattet. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir in Ausführung der Bestellung die Ware zustellen.

2.11. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu +/- 5% sind aus technischen Gründen möglich und werden entsprechend weiterberechnet.

§ 3. Preise

3.1 Für die Lieferungen und Leistungen von BHM gelten die im Auftrag aufgeführten Preise. Wir weisen darauf hin, dass es aus techn. Gründen zu einer Mehr/Minderlieferung kommen kann. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

3.2 Es gelten grundsätzlich die im Webshop angegebenen Bruttopreise zum Zeitpunkt der Bestellung.

§ 4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Rechnung wird am Tag des Auftragseingangs als Akonto Rechnung gestellt. Aufgrund der Mehr-oder Minderlieferung darf die Akonto Rechnung den Auftragswert bis zu 10 Prozent übersteigen. Nach Beendigung der Produktion wird eine Abschlussrechnung unter Berücksichtigung der Akonto Rechnung gestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, soweit nicht anders vereinbart.

4.2. Demnach ist BHM berechtigt den Rechnungsbetrag vor Auslieferung der Ware einzufordern, Vorkassenregelung.

4.3. Soweit wir unsere Leistung in Teilen erbringen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber auch Teilzahlung zu verlangen.

4.4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugs- und Stundungszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, sofern nicht nachweislich ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.5. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.

4.6. Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. weiterhin sind wir berechtigt,die uns obliegenden Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.

4.7. Der Auftraggeber darf nur mit einer unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ihm steht die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten nicht zu.

§ 5. Lieferung und Termine

5.1. Von BHM angegebene Liefertermine oder Produktionszeiten sind grundsätzlich keine Fixtermine. Alle von BHM genannten Liefertermine verstehen sich als voraussichtlich abgehende Liefertermine und sind somit juristisch unverbindlich. Für eventuelle Folgeschäden, die dem Kunden durch einen Lieferverzug entstehen, haftet BHM nicht.

5.2 Erbringt BHM geschuldete Leistungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, so hat der Kunde BHM eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Für jede weitere vollendete Woche Verzug haftet BHM im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

5.3 BHM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von BHM zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von BHM zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 6. Gefahrtragung, Versand, Lagerkosten

6.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung oder per Nachname, jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6.2. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.

6.3. Soweit der Auftraggeber eine besondere Versandart wünscht, berechnen wir eventuelle Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen.

6.4. Die Versandkosten (Fracht und Porto) sowie die Zollgebühren werden bei Lieferungen außerhalb Deutschlands zusätzlich berechnet.

§ 7. Abnahmeverzug

7.1. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Annahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann BHM vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7.2. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann BHM den Auftragswert ohne Nachweis als Entschädigung fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

§ 8. Gewährleistung

8.1 Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich binnen einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft.

8.2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

8.3. Wir haben zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Mißlingt die Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, daß BHM oder dessen Zulieferer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

8.4. Mehr- oder Minderlieferungen von Produkten im Bereich Audio (CD, Vinyl) sowie im
Bereich Datenträger ( CD-ROM, usw.) können nicht beanstandet werden, soweit die folgenden Toleranzen nicht überschritten werden. Auftragsgröße: von 0 bis 5.000 Stück Toleranz von maximal +/- 15% Auftragsgöße größer 5000 maximale Toleranz +/- 5%. Berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der von Ihm angelieferten Unterlagen für die Herstellung (Bänder, Datenträger, Drucksachen, etc.), die auf seine Gefahr und sein Risiko eingelagert werden. Diese Unterlagen werden nur für Aufträge des Auftraggebers verwendet und ein Jahr nach der letzten Verwendung ohne weitere Mitteilung vernichtet. Alle die für die Produktion hergestellten Materialien (z.B.: Glasmaster / Überspielung & Vollentwicklung) bleibt Eigentum von BHM.

9.2. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

§ 10. Haftung

Soweit nicht an anderer Stelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend geregelt, haftet BHM für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nur wie folgt:

a) BHM haftet in voller Schadenshöhe, soweit BHM, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet BHM nicht, sofern diese nicht vertragliche Pflichten verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte (Kardinalpflichten).

c) Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bzw. mittelbaren Schäden als Folge mangelhafter Produkte BHM‘s ist ausgeschlossen.

d) Soweit danach eine Haftung von BHM begründet ist, ist sie in jedem Fall der Summe nach auf zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. BHM wird jedoch zumindest den Wert des dem Auftraggeber zu liefernden Vertragsgegenstandes (Auftragswert) ersetzen.

e) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11. Ausgangsmaterialien

11.1 Vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, insbesondere Masterbänder und Lithofilme sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern.

11.2. Bestehen unsererseits Bedenken gegen die Verwendungsfähigkeit eines Masterbandes, hat der
Auftraggeberunverzüglich ein neues zu beschaffen oder eines bei uns in Auftrag zu geben. Für normalen Verschleiß an Masterbändern und Lithofilmen oder anderen wiederholt zu verwendenden Produktionsgegenstände haften wir nicht.

11.3. Bei der Datenübertragung der Masterdaten über FTP, per E-Mail oder generell über das Internet übernimmt BHM keine Verantwortung für eventuelle Fehler bei der Datenübertragung sowie bei der Wandlung oder Anwendung von Daten entstehende Mängel.

11.4. Bei durch uns verschuldetem Verlust oder durch uns verschuldeter Beschädigung uns zugesandter
Produktionsunterlagen (wie Bänder, CD-Rs, Lithofilme, Fotos etc.) haftet BHM lediglich für den Materialwert.

11.5. Im Brandfall oder bei Einbruch erhält der Auftraggeber bei Beschädigung oder Verlust nur einen prozentual zu errechnenden Anteil von der von uns zu beanspruchenden Versicherungssumme. Der Anteil richtet sich nach dem Wert der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Gegenstände im Verhältnis zu unserem Gesamtschaden.

11.6. Alle Ausgangsmaterialien werden für die Dauer von 12 Monaten gelagert.

11.7. Wir sind nicht für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Produkte verantwortlich. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, Ausgangsmaterialien (Masterbänder, Lithofilme etc.) zu verwenden, die rassistischen, gewalttätigen,pornographischen oder einen sonstwie rechtswidrigen Inhalt haben. In solchen Fällen sind wir berechtigt, vom gesamten Auftrag zurückzutreten; damit verbundene Kosten hat der Auftraggeber zu erstatten. Sollten wir von Dritten wegen vorgenannter Inhalte schadenersatzpflichtig gemacht werden, so sind wir berechtigt, unsererseits vom Auftraggeber Freistellung und ggf. Schadenersatz zu verlangen.

§ 12. Rechte Dritter

Der Auftraggeber gewährleistet hinsichtlich der von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien (Masterbänder usw.), daß er in vollem Umfange über die erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte, insbesondere die von der GEMA wahrgenommenen Rechte, verfügt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet den für eine CD- oder DVD Pressung erforderlichen Lizenzantrag bei der GEMA einreichen oder die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen und BHM die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an den gelieferten Ausgangsmaterialien mitteilen. Für den Fall, daß BHM von Dritten (einschließlich der GEMA) wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere von urheberrechtlichen Verwertungs- und Verbreitungsrechte) in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber BHM von diesen Ansprüchen in vollem Umfange freistellen und BHM die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfange erstatten.

§ 13. Antragstellung an die Urheberrechtsgesellschaft

BHM benötigt für jede CD- und DVD Vervielfältigung zwingend die entsprechende Ausliefergenehmigung der GEMA, bzw. der entsprechenden ausländischen Urheberrechtsgesellschaft. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Antrag an diese Urheberrechtsgesellschaften vor der Auftragserteilung zu stellen. Die Ausliefergenehmigung der GEMA, bzw. der entsprechenden ausländischen Urheberrechtsgesellschaft ist BHM nachzuweisen. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Versand der fertigen Ware ohne eine Ausliefergenehmigung nicht erfolgen kann, in diesem Fall werden dem Auftraggeber Kosten für die Einlagerung der fertigen Ware berechnet.

§ 14. Sonstiges

14.1. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von BHM ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

14.2 Die zwischen BHM und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen BHM und dem Auftraggeber aus den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen – einschließlich deren Anbahnung – ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Wiesbaden.
14.3 Die bei der Bestellung in einem Cookie abgelegten Daten machen ein wiederholtes Ausfüllen der Formulare überflüssig. Die erzeugten Cookies werden bei der Abmeldung aus unserem Shop nicht gelöscht. Sie können diese in Ihrem Browser-Programm zu dieser Seite verwalten und ggf. auch sperren.

14.4 Sollte ein Punkt unsere AGB für nichtig erklärt werden, so bleiben alle anderen Punkte unberührt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter info@brickhouse-media.com per E-Mail oder unter Telefon 0611-532 40903 zur Verfügung.

§ 15. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen